Mehr als ein Jahr nach Erteilung des Auftrags liegt bei der Stralsunder Staatsanwaltschaft ein Gutachten zum Tod eines Hamburger Polizisten bei einem Ausbildungslehrgang in Mecklenburg-Vorpommern vor. Ausgewertet ist es nach Aussage eines Sprechers der Staatsanwaltschaft aber noch nicht. „Nach wie vor geht es um die zentrale Frage, hätte ein Eingreifen der Ausbilder zu einem früheren Zeitpunkt überhaupt verhindert, dass der Beamte dann gestorben wäre“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Der 24 Jahre alte Polizist war im Oktober 2021 bei einem sogenannten Nachtmarsch zusammengebrochen und kurz darauf gestorben. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft hatte das Anfang Dezember 2023 abgeschlossene Todesermittlungsverfahrens Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich am Lehrgang beteiligte Polizeibeamten möglicherweise sorgfaltswidrig verhalten haben. Deshalb werde wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt, hieß es.
Ermittler: „Müssen das schon sehr genau lesen“
Der Sprecher der Ermittlungsbehörde sagte nun, seinerzeit habe die Obduktion nicht mit hinreichend wahrscheinlicher Aussicht auf eine Verurteilung eine mögliche Schuld etwa eines Ausbilders nachweisen können. „Anders ausgedrückt, es konnte nicht festgestellt werden.“ Das neue Gutachten habe die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben. „Das hat dann sehr lange gedauert.“ Man habe um bevorzugte Bearbeitung gebeten. Die Arbeitsbelastung bei der Rechtsmedizin sei aber mit Sicherheit sehr hoch. „Von daher hat es einfach diese Zeit in Anspruch genommen.“
Die Prüfung des neuen Gutachtens soll laut dem Sprecher nun erfolgen: „Wir müssen das schon sehr genau lesen.“
Medien hatten unter anderem ein Polizei-Video veröffentlicht, das zeigen soll, wie der 24-Jährige aufgefordert wird, weiterzumachen, obwohl es ihm offensichtlich schlecht gegangen sei. Laut „Bild“ mussten ihn schließlich mehrere seiner Kollegen aus dem Wald tragen. Ein Notarzt habe am Morgen danach in einer Kaserne bei Bad Sülze (Vorpommern-Rügen) den Tod des jungen Polizisten festgestellt. Die lange Dauer des Ermittlungsverfahrens stoße bei den Angehörigen des Toten auf Unverständnis.
SAT.1 REGIONAL/dpa