75 Jahre Grundgesetz: „Das Grundgesetz ruht auf dem Bewusstsein der Gesellschaft“

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Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat in Bonn verabschiedet. Vier Jahre nach der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft stellen die Mütter und Väter der neuen Rechtsordnung die Würde des Menschen ganz nach vorn. Das Bundesverfassungsgericht wurde Hüterin der neuen Rechtsordnung. Dass das Grundgesetz nicht Verfassung genannt wird, soll den provisorischen Charakter verdeutlichen. Letztlich wurde das Grundgesetz zum Exportschlager und weltweit Vorbild für neue Verfassungen.

Der Politikwissenschaftler Prof. Andreas Busch hat in einem Interview mit SAT.1 REGIONAL unter anderem beschrieben, inwieweit der Erfolg des Grundgesetzes von dem Engagement und dem Bewusstsein der einzelnen Bürger:innen abhängt.

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