In Hamburg ist bei einer im Bezirk Altona aufgefundenen Möwe der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N1 nachgewiesen worden. Die Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen jedoch auch andere Spezies erkranken können.
In Hamburg wurde erstmals im Herbst 2021 der Ausbruch der Geflügelpest nach Bestätigung der Infektion durch das Friedrich-Loeffler-Institut festgestellt. Betroffen war eine Möwe, die in Altona auf dem Fischmarkt aufgefunden wurde. In Hamburg werden ganzjährig Untersuchungen zur Früherkennung der Geflügelpest vorgenommen. Aufgrund der gegenwärtigen Lage wurde dieses Wildvogelmonitoring noch einmal verstärkt. Weitere Schutzmaßnahmen sind aktuell nicht notwendig. Das zuständige Verbraucherschutzamt informiert die Geflügelhalter:innen in der näheren Umgebung des Fundorts.
Jedes Jahr im Spätherbst und zu Beginn des Winters steigt die Gefahr der Einschleppung des Geflügelpest-Virus. Der Grund sind Zugvögel, die das Virus auf ihrer Reise nach Europa einschleppen können. Viele von ihnen erkranken nicht oder weisen nur sehr geringe Krankheitssymptome auf. Es kommt aber auch bei Wildvögeln zu Todesfällen. Durch den Kontakt zu infizierten Vögeln oder zu infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus in Geflügelbestände eingeschleppt werden.
Was tun, wenn man tote Tiere findet?
Wer viele tote Vögel an einem Ort entdeckt oder größere Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel tot auffindet, sollte dies melden. In Hamburg wurde dafür eine Hotline unter der Telefonnummer 040 42837 2200 eingerichtet, die rund um die Uhr zu erreichen ist. Die gemeldeten Vögel werden eingesammelt und zur Untersuchung gebracht. Nur so lässt sich herausfinden, ob ein Vogel am Vogelgrippe-Virus gestorben ist. Kein Grund zur Sorge besteht bei einzelnen kleinen Vögeln wie toten Spatzen oder Amseln. Viele Vögel sterben an Entkräftung oder Altersschwäche.
Stallpflicht tritt in Kraft
Am Samstag, 6. November, trat in ganz Hamburg erneut die Stallpflicht in Kraft. Damit soll verhindert werden, dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift. Sie betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese dürfen bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder in entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht gilt unabhängig von der Betriebsart oder -größe, also auch für Hobbyhaltungen. Im Fall eines Ausbruchs in einem Bestand müssten die betroffenen Tiere getötet werden.
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