Der „gelbe Schein“ gehört seit dem 1. Januar der Vergangenheit an. Wenn Arbeitnehmer:innen erkranken, melden sie sich telefonisch oder per E-Mail bei ihrem Arbeitgeber ab und gehen zu ihrer Ärztin oder ihrem Arzt. Die Arztpraxis übermittelt die Krankschreibung dann elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse. Sobald sie eingegangen ist, kann der Betrieb die Daten über eine sichere Leitung dort abrufen. Nach Angaben des Unternehmensverbands Nord läuft das bei den Firmen im Norden bisher ohne größere Probleme. Allerdings sei es nach Verbandsangaben mehrfach vorgekommen, dass kranke Arbeitnehmer:innen sich nun gar nicht mehr in ihrem Betrieb gemeldet hätten.
Über 80 Prozent der Praxen im Norden seien laut Ärztekammer an das neue System angeschlossen. Langfristig sei die elektronische AU-Bescheinigung eine Entlastung für die Mediziner:innen, allerdings gebe es noch einige Startschwierigkeiten.