20 Tage vor dem Ablauf der Frist sind in Niedersachsen erst 57 Prozent der erforderlichen Grundsteuererklärungen abgegeben worden. Laut Finanzministerium wurde der überwiegende Teil davon elektronisch übermittelt. Die Finanzämter rechnen damit, dass Ende Januar die Zahl der Erklärungen erheblich ansteigen wird.
Wer seine Erklärung nicht rechtzeitig abgibt, wird zunächst erst einmal abgemahnt. Die Finanzämter haben jedoch auch die Möglichkeit, Versäumniszuschläge zu erheben oder zu schätzen.
Ursprünglich sollten Grundeigentümer:innen die Daten für die Neuberechnung der Grundsteuer bis Ende Oktober 2022 abgeben. Die Frist wurde auf den 31. Januar verlängert.