Der morgendliche Nebel ist in den letzten Tagen in Schleswig-Holstein vielerorts so dicht, dass das Fahren mit Licht eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Doch auf vielen Straßen lässt sich momentan beobachten, dass einige Autos auf der Rückseite komplett unbeleuchtet sind und an den Frontscheinwerfern nur das Tagfahrlicht eingeschaltet ist. Das ist bei Sichtverhältnissen mit starkem Nebel aber nicht erlaubt.
Automatiklicht nicht zuverlässig
Viele Autofahrende mit modernen Fahrzeugen verlassen sich zudem auf die Lichtautomatik. Doch die Technik hat ihre Schwächen und ist bei Nebel nicht zuverlässig genug.
Richtig: Abblendlicht manuell einschalten
Richtig ist, per Hand das Abblendlicht einzuschalten. Zusätzlich zum Abblendlicht können darunterliegende Nebelscheinwerfer die Sicht verbessern – diese sind aber keine Pflicht.
Was ist mit der Nebelschlussleuchte?
Einige Autofahrer sind momentan sogar mit der Nebelschlussleuchte auf den Autobahnen unterwegs. Das ist aber nicht vorbildlich, sondern verboten. Die helle Heckleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden und dann gilt auch die Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern.