Das neue Totenkopf-Tattoo am Hals des Sozialassistenten Lars Freiknecht war für seinen Arbeitgeber zu viel des Guten. Der 41-Jährige arbeitet in einer Kindertagesstätte. Das neue Motiv auf seiner Haut hat ganz schön was ins Rollen gebracht. Nach der Aufforderung, während der Arbeitszeit den Totenkopf vorne am Hals zu bedecken, hat Lars Freiknecht – nach fast sieben Jahren in der Einrichtung – entschieden, zu kündigen. Das Tattoo ist seit Monaten Gesprächsthema in der Geschäftsstelle – Kinder und Eltern haben sich jedoch bis jetzt nicht über das Motiv beschwert.
Darf ein Arbeitgeber seinen Angestellten Tattoos verbieten? Über diese Frage und noch mehr hat SAT.1 REGIONAL mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Patrick Pfalzgraf aus Hannover, gesprochen.