Diese Meldung wurde am 08.09.2023 korrigiert. In der ursprünglichen Meldung hieß es zunächst, dass das Alter des Mannes 23 Jahre sei.
Ein 33-Jähriger ist am Mittwoch im Mittellandkanal in Hannover-Vinnhorst (Niedersachsen) ertrunken.
Am Mittwoch haben Zeug:innen beobachtet, wie ein Mann im Mittellandkanal schwamm. Wenig später stellten die Zeugen fest, dass der Mann für längere Zeit nicht mehr an der Oberfläche war. Sie sprangen geistesgegenwärtig in den Mittellandkanal und versuchten zu helfen. Der Mann konnte unter Wasser nicht gefunden werden. Erst die alarmierten Rettungskräfte der Feuerwehr konnten die Leiche des 33-jährigen Mannes aus dem Wasser bergen. Ermittlungen ergeben, dass es sich um einen Ertrinkungsunfall handelte und ein Fremdverschulden ausgeschlossen werden kann.
Mann sei mehrere Male vom Ufer gesprungen
Nach bisherigen Erkenntnissen des Zentralen Kriminaldienstes hatten Zeug:innen beobachtet, wie ein Mann gegen 17:15 Uhr im Mittellandkanal schwamm. Dieser sei mehrere Male in Höhe der Schlieffenstraße vom Ufer in den Mittellandkanal gesprungen. Als die Zeug:innen später das Untertauchen des 33-Jährigen feststellten, sprangen sie in den Kanal, um dem Mann zu helfen. Der 33-Jährige konnte im Wasser jedoch nicht gefunden werden. Die Zeug:innen alarmierten daraufhin den Notruf der Feuerwehr. Rettungstaucher der Feuerwehr haben den leblosen Körper des Schwimmers später bergen können. Ein Notarzt konnte trotz einer sofort eingeleiteten Reanimation nur noch den Tod des Mannes feststellen.
Nach dem aktuellen Ermittlungsstand des Zentralen Kriminaldienstes Hannover ist von einem Ertrinkungsunfall auszugehen und ein Fremdverschulden kann ausgeschlossen werden.
Allgemeine Hinweise zum Baden im Mittellandkanal:
Das Baden im Mittellandkanal birgt gewisse Risiken und Gefahren. Es gibt bestimmte Bereiche, an denen das Baden erlaubt ist. Allerdings ist stets darauf zu achten, dass jegliche Boote und Schiffe auf der Bundeswasserstraße Vorfahrt haben und badende Personen unverzüglich Platz schaffen müssen, damit der Schiffsverkehr nicht gestört wird. Ausdrücklich ist beispielsweise das Baden und Schwimmen in Schleusenbereichen, Häfen und Brücken verboten. Des Weiteren sollte man sichere Schwimmkenntnisse haben, wenn man im Kanal schwimmt, da es durch die Schifffahrt zu verschiedenen gefährlichen Unterströmungen für die Schwimmenden kommen kann
SAT.1 REGIONAL/Polizei Hannover