Die Bürgerschaftswahl in Bremen muss zunächst nicht wiederholt werden. Das Wahlprüfungsgericht hat am Dienstag zwei Einsprüche zurückgewiesen und zwei weitere verworfen. Ein Einspruch stammte vom Landeswahlleiter selbst, weil nach der Wahl 280 Stimmzettel verschwunden waren.
Die fehlenden Stimmen hätten jedoch keine Auswirkungen auf die Wahl, weshalb der Einspruch zurückgewiesen wurde. Insgesamt wurden neun Einspruchsanträge gestellt. Anfang Dezember soll über die ausstehenden Anträge entschieden werden.