„Gedeckelter Gaspreis“: Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor Energieverträgen an der Haustür

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor einer neuen Masche, mit der Verbrauchende an der Haustür in Gasverträge gelockt werden. Derzeit häufen sich bei den Verbraucherschützer:innen
Beschwerden, weil sich Vertreter:innen als Mitarbeitende des „Grundversorgers für Gas“ oder eines anderen lokalen Hamburger Energieversorgers vorstellen und mit Verweis auf die ausgelaufene staatliche Gaspreisbremse eine Deckelung des Gaspreises versprechen. Tatsächlich werden den Betroffenen an der Haustür aber Energieverträge untergeschoben.

„Werbe-Einverständnis“ auf dem Tablet

Die Haustürvertreter:innen erklären, dass sie als „Grundversorger“ nach dem Wegfall der staatlichen Förderung die Aufgabe hätten, die Gaskosten der Verbraucher:innen zu senken. Für die genaue Beurteilung der Situation müssten jedoch die Konditionen des aktuellen Gasliefervertrages offengelegt und die Zählernummer angegeben werden. Ob und inwieweit eine Deckelung des Gaspreises möglich sei, würde man im Anschluss an das Gespräch per E-Mail mitteilen. Die aufgesuchten Verbraucher:innen werden aufgefordert, hierfür auf einem Tablet ein entsprechendes „Werbe-Einverständnis“ zu unterschreiben. „Tatsächlich führt die vermeintliche Werbeeinwilligung aber zu einem
Wechsel des Gasanbieters“, warnt Jan Bornemann von der Verbraucherzentrale Hamburg. In einem konkreten Fall erhielt ein betroffener Hamburger Verbraucher kurz nach dem Vertreterbesuch ein Kündigungsschreiben seines alten Gasversorgers. Die Kosten und Vertragsdetails seines neuen Gasliefervertrages kannte er jedoch nicht.

Die aufgesuchten Verbraucher:innen werden aufgefordert, auf einem Tablet ein „Werbe-Einverständnis“ zu unterschreiben. Foto: Gonzalo/stock.adobe.com

Untergeschobene Verträge rechtzeitig widerrufen

An der Haustür abgeschlossene Gasverträge können grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen, ab Vertragsschluss und Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung, widerrufen werden, erklärt Bornemann. Wichtig ist, dass die Betroffenen den rechtzeitigen Versand des Widerrufs und dessen Eingang beim Vertragspartner nachweisen können.

Der Verbraucherschützer empfiehlt daher einen Brief per Einschreiben oder ein Fax mit Sendebericht. Gleichzeitig sollten Verbraucher:innen ihrem alten Gasanbieter mitteilen, dass sie die Kündigung ihres Vertrages nicht beauftragt haben und dieser weiter besteht. „In der Praxis ist das aber häufig nicht so einfach, weil sich die Versorger querstellen“, berichtet Bornemann.

Schutz vor untergeschobenen Energieverträgen

Um ungewollte Vertragsabschlüsse an der Haustür zu vermeiden, rät die
Verbraucherzentrale Hamburg:

  • Seien Sie vorsichtig. Geben Sie an der Haustür keine persönlichen
    Daten oder Vertragsdetails preis.
  • Unterzeichnen Sie nichts. Unterschreiben Sie nie ein Dokument,
    ohne es genau verstanden und geprüft zu haben – schon gar nicht auf
    einem Tablet.
  • Fragen Sie nach Informationen. Verlangen Sie immer eine Kopie aller
    unterzeichneten Dokumente und bestehen Sie darauf, sämtliche
    Vertragsdetails schriftlich zu erhalten, bevor Sie einer Vereinbarung
    zustimmen.
    Hinweis: Verbraucher:innen, die Ärger mit Energieversorgern haben,
    können sich an die Jurist:innen der Verbraucherzentrale Hamburg wenden.
    Hier können sie Beratungstermine online buchen oder sich telefonisch
    unter (040) 24832-107 melden.

SAT.1 REGIONAL/Verbraucherzentrale Hamburg

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