Im Streit um die Durchführung von Tierversuchen hat die Universität Bremen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Bremer Hochschulgesetz eingereicht. Die Universität sieht sich durch die beschlossenen Auflagen der Landesregierung in ihrer Wissenschaftsfreiheit beschränkt.
Ende Februar hatte die Bürgerschaft strengere Regeln für Tierversuche beschlossen. So seien diese nur noch in begründeten Fällen möglich – etwa, wenn es keine alternativen Methoden gäbe. Wann die Karlsruher Richter:innen über die Klage entscheiden, ist noch unklar.