Jede:r dritte Hamburger:in engagiert sich ehrenamtlich in der Stadt. Laut Zahlen des deutschen Freiwilligensurvey sind die meisten in sportlichen Bereichen aktiv, gefolgt von Kultur und Musik, der Arbeit in Kindergärten und an Schulen oder bei kirchlichen und religiösen Vereinigungen. Seit Ende Mai gibt es für sie die Hamburger Engagement-Karte, die einige Vorteile verspricht.
Etwa 5000 Karten wurden bis jetzt beantragt. Gut die Hälfte davon wurde laut Florian Krüger vom Dienstleister doin‘ good bereits ausgegeben, die übrigen Anträge befinden sich in Prüfung und werden in den nächsten Wochen verschickt. Mit der Hamburger Engagement-Karte sollen die ehrenamtlichen Unterstützer:innen aus allen Lebensbereichen der Stadt Sichtbarkeit und Wertschätzung erfahren. Mit der Karte erhalten sie außerdem zahlreiche Vergünstigungen bei unterschiedlichsten Angeboten in Hamburg.
Würdigung für das Engagement
Der Hamburger Senat und die Hamburgische Bürgerschaft hatten es sich bereits seit 2019 zur Aufgabe gemacht, ehrenamtliches Engagement als Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie und des gesellschaftlichen Zusammenhaltes mehr würdigen zu wollen. Daraus ist die Idee einer Engagement-Karte für Menschen, die sich besonderen für die Gemeinschaft einsetzen, entstanden.
Die Karte bietet zahlreiche Vergünstigungen, beispielsweise in Museen, Cafés, im Buchhandel oder auch bei Sportkursen oder Fitness-Mitgliedschaften. „Menschen, die sich in besonderem Maße für das Gemeinwohl engagieren, sollen mit einer Engagement-Karte Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen können“, heißt es im offiziellen Schreiben der Sozialbehörde.
Was muss ich für die Karte tun?
Um eine Hamburger-Engagement-Karte beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
- Das freiwillige Engagement muss seit mindestens einem Jahr geleistet werden und es muss die Absicht bestehen, dies auch weiterhin zu tun.
- Das freiwillige Engagement wird mindestens zwei Stunden pro Woche beziehungsweise 100 Stunden pro Jahr erbracht. Dabei kann Engagement in unterschiedlichen Aufgabengebieten oder bei unterschiedlichen Organisationen zusammengefasst werden.
- Der / die Engagierte wohnt in Hamburg und/oder das Engagement wird in Hamburg ausgeübt. In anderen Bundesländern ausgeübtes Engagement kann im Rahmen einer Einzelfallprüfung berücksichtigt werden.
- Das Engagement muss ausgeübt werden bei Vereinen oder Institutionen, deren Gemeinnützigkeit anerkannt ist, Mitgliedsorganisationen in einem Wohlfahrtsverband, Körperschaften oder Stiftungen des Öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen.
- Das Mindestalter beträgt 16 Jahre, in Ausnahmefällen schon 15 Jahre.
- Das Engagement wird freiwillig ausgeübt, ist gemeinwohlorientiert und erfolgt ohne Bezahlung. Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung, die die Steuerfreibeträge des § 3, Nummern 26 (derzeit 3.000 € jährlich) und 26a (840 € jährlich) des Einkommensteuergesetzes nicht überschreitet, steht dem Erhalt der Engagement-Karte nicht entgegen.
Über 40 Unternehmen und Einrichtungen unterstützen die Hamburger Engagement-Karte bereits mit ihren Angeboten, weitere folgen. Mit der Karte und den daraus resultierenden Vergünstigungen will sich die Stadt Hamburg einerseits für den freiwilligen Einsatz der Menschen bedanken, anderseits aber auch das Ehrenamt stärken und es für noch mehr Hamburger:innen attraktiv machen.
Mehr Infos
Hier geht es zum Formular zur Beantragung der Engagement-Karte.
Andrea Marie Eisele (SAT.1 REGIONAL)
Quellen: Sozialbehörde Hamburg; Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Freiwilligensurvey; doin‘ good