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120 Ex-Mitarbeiter:innen von Volkswagen wollten den aktuellen Sparkurs so nicht hinnehmen. Die zum großen Teil Manager im Vorruhestand hatten am Arbeitsgericht in Braunschweig (Niedersachsen) Klage eingereicht. Sie forderten die Weitergabe einer Gehaltserhöhung und eine Inflationsausgleichsprämie. Am Dienstag wurde ein Urteil gefällt: Das Arbeitsgericht Braunschweig gibt Volkswagen recht, da die Tariferhöhungen nicht vertraglich vereinbart sind.

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