Leer (dpa/lni) –
Im Landkreis Leer darf doch kein Wolf geschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Oldenburg nun entschieden, wie das Gericht mitteilte. Am Freitag war ein Eilantrag gegen die Abschussgenehmigung eingegangen. Zuvor hatte die «Ostfriesen-Zeitung» berichtet.
Laut den Gerichtsangaben reichte der Verein Gesellschaft zum Schutz der Wölfe den Eilantrag ein. Verwaltungsgerichte hatten zuletzt immer wieder geplante Abschüsse gestoppt, etwa in den Landkreisen Aurich und Stade.
Nach mehreren Rissen von Schafen und Rindern im Rheiderland hatte der Landkreis Leer am 8. November eine dreiwöchige Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes erteilt. Allein in der Gemeinde Jemgum seien seit Mai 20 Wolfsangriffe auf Nutztiere nachgewiesen worden, hieß es von der Verwaltung.
Wolf ist streng geschützt
Der Wolf ist in Deutschland eine streng geschützte Tierart. Dennoch kann er nach geltender Rechtslage unter bestimmten Bedingungen abgeschossen werden. Die Verwaltung in Leer hatte argumentiert, dass es dort mehr Risse gegeben habe als in anderen Landkreisen. Die an Deichen grasenden Schafe könnten wegen der Weitläufigkeit des Gebietes auch nicht mit Zäunen geschützt werden. Die Beweidung sei aber auch für die Deichsicherheit wichtig.
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