Hamburg (dpa/lno) –
Die Einrichtung der Bewohnerparkzone Grindelhof in Hamburg-Rotherbaum war rechtswidrig. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg bestätigte in seinem Urteil eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das das von der Stadt eingerichtete Bewohnerparkgebiet bereits im Mai (AZ 5 K 670/22) aufgehoben hatte, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Als Grund wurde unter anderem genannt, dass die Parkzone die gesetzlich vorgeschriebene maximale Ausdehnung von 1.000 Metern Luftlinie überschreite.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Stadt kann aber gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Die Verkehrsbehörde war nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Mai in die zweite Instanz gegangen. Nach der neuen Entscheidung werde man zunächst die noch nicht vorliegende Urteilsbegründung prüfen, heiß es. «Wenn das Urteil rechtskräftig wird, werden wir es sofort umsetzen und die Bewohnerparkzone Grindelhof so anpassen, dass die Vorgaben des Gerichts eingehalten werden», sagte eine Sprecherin.
Oberverwaltungsgericht beanstandet Bewohnerparkzonen nicht grundsätzlich
Das Oberverwaltungsgericht hatte die Praxis der Bewohnerparkzonen nicht grundsätzlich beanstandet. Im Fall «Grindelhof» könnten aber Verkehrsteilnehmer, die nicht dort wohnten, «in den Übergängen zu benachbarten Bewohnerparkgebieten, nicht in jeder Situation unzweifelhaft erkennen, welches Verhalten von ihnen erwartet wird», sagte der Gerichtssprecher. Auch für Inhaber eines Bewohnerparkausweises sei aus der Beschilderung nicht eindeutig erkennbar, auf welches räumliche Gebiet sich ihr Bewohnervorrecht beziehe.
Laut Verkehrsbehörde sind davon 200 Bewohnerinnen und Bewohner betroffen. «Sie werden zukünftig der benachbarten Parkzone zugeordnet. Der neue Parkausweis wird gebührenfrei und unaufgefordert zugeschickt, dasselbe gilt für etwaige Ausnahmegenehmigungen», sagte die Behördensprecherin. «Die übrigen 1.370 Bewohnerparkausweise behalten ihr Gültigkeit.» Ebenfalls umgesetzt würden kleine Anpassungen an den Überlappungszonen, die das Gericht moniert habe.
Verkehrsbehörde kündigt Anpassungen an
Zudem setze sich Hamburg auf Bundesebene dafür ein, dass «der sehr starre und restriktive Rechtsrahmen im Interesse der betroffenen Menschen flexibilisiert wird, um die Zonen so mehr an die Notwendigkeiten vor Ort und die Lebenswirklichkeit in den Quartieren anpassen zu können», sagte die Behördensprecherin. Bereits 2022 hatte sich die Verkehrsministerkonferenz demnach der Forderung Hamburgs nach «einer praxisgerechteren Anpassung des Zuschnitts auf 1.500 x 1.500 Meter» angeschlossen.
«Diese Flexibilisierung würde es nicht nur Hamburg, sondern vielen Städten und Kommunen vor Ort erleichtern, die Zuschnitte von Bewohnerparkgebieten unbürokratisch an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen», hieß es.
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