Lebenslang für 34-Jährigen wegen Mordes und Brandstiftung

Im Prozess wegen Mordes und schwerer Brandstiftung hat das Landgericht Hamburg das Urteil gesprochen. (Archivfoto) Ulrich Perrey/dpa
Im Prozess wegen Mordes und schwerer Brandstiftung hat das Landgericht Hamburg das Urteil gesprochen. (Archivfoto) Ulrich Perrey/dpa

Hamburg (dpa/lno) –

Für den heimtückischen Mord an einem Bekannten und schwere Brandstiftung in dessen Wohnung zur Vertuschung der Tat ist ein 34 Jahre alter Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. «Wir hatten es hier mit einem Akt der Selbstjustiz zu tun», sagte die Vorsitzende Richterin des Hamburger Landgerichtes bei der Urteilsverkündung. Der Angeklagte habe das Leben des Opfers ausgelöscht und im Anschluss seine Spuren verwischt. «In den Taten kommt ein absoluter Vernichtungswille zum Tragen.» 

Auslöser des tödlichen Angriffes im April dieses Jahres im Stadtteil Barmbek-Nord war eine Aussage des stark betrunkenen Opfers während eines gemeinsamen Trinkgelages. So soll der Mann dem Deutschen gesagt haben, dass er gern eine Dreijährige sexuell missbrauchen wolle. Der Angeklagte, der selbst als Kind sexuell missbraucht worden war, fasste daraufhin den Entschluss seinen Bekannten mit einem Messer zu erstechen und im Anschluss dessen Wohnung in Brand zu setzen.

Das Opfer war in der Vergangenheit mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen in Verdacht geraten. Das wusste der Angeklagte jedoch nicht. Der Bekannte wusste umgekehrt nichts von der Missbrauchsvergangenheit des 34-Jährigen, wie die Richterin weiter sagte.

Richterin: Angeklagter ließ Wut und Hass freien Lauf

Der Angeklagte habe den Mann umbringen wollen, um eine drohende Umsetzung des Missbrauchs durch den Geschädigten zu verhindern und den Missbrauchstäter mit Selbstjustiz ultimativ zu bestrafen, sagte die Vorsitzende Richterin dazu. «Er handelte mit Vernichtungswillen und ließ seiner Wut und seinem Hass freien Lauf.»

Er holte deshalb ein 30 Zentimeter langes Messer aus einer Küchenschublade des Mannes, brachte ihn zu Boden und stach auf Kopf und Hals des Mannes ein. Das Opfer hatte rund 3,4 Promille Alkohol im Blut und konnte sich kaum wehren. Der Mann starb noch am Tatort. 

Kleidung und Desinfektionsmittel als Brandbeschleuniger

Der Angeklagte, der zur Tatzeit etwa 2,1 Promille im Blut hatte, legte daraufhin in mehreren Zimmern der Wohnung Feuer und verteilte Kleidung als Brandbeschleuniger in den Räumen. Auf den Leichnam schüttete er Desinfektionsmittel, damit er besser Feuer fängt. 

Außerdem sammelte er das Messer, das Handy des Opfers sowie die benutzten Gläser und gemeinsam getrunkenen Flaschen ein, um sie anderswo zu entsorgen. Zudem soll er auch die Brandmelder in einigen Räumen demontiert haben, das hatte der Angeklagte jedoch bestritten. Die Richterin ging hier von einem «geordneten Verhalten» aus.

Feuerwehr findet Leiche in verrauchter Wohnung

Feuerwehrleute fanden beim Löschen des Brandes schließlich die Leiche des Opfers in der stark verqualmten Wohnung. Zuvor hatten Anwohner die Feuerwehr alarmiert. 

Wenige Tage nach der Tat wurde der 34-Jährige festgenommen. Er hatte zuvor selbst den Notruf gerufen, den Angriff gemeldet und ihn einer Jugendbande zugeschrieben, die plötzlich in der Wohnung aufgetaucht sei. Wenig später gestand er, dass er selbst den Mann umgebracht habe. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:241203-930-306665/2

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