Am 23. Februar 2025 finden voraussichtlich die vorgezogenen Bundestagswahlen statt. Ein großes Thema dabei sind die vielen fehlenden Wahlhelfer:innen. In Schleswig-Holstein werden rund 21.000 Ehrenamtliche benötigt.
Auch für kleine Parteien wie VOLT bedeuten die Neuwahlen viel Arbeit in kurzer Zeit. Fast jeden Tag ist die Partei im Land unterwegs, um Unterschriften zu sammeln.
Wie werde ich Wahlhelfer?
Als Helfer:in melden können Interessierte sich häufig ganz einfach über Online-Portale der Stadt, des Bezirks oder der Gemeinde. Sollte so etwas nicht angeboten werden, tut es auch eine E-Mail an die zuständige Behörde. Wichtig: Wer Wahlhelfer:in in Schleswig-Holstein werden möchte, muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein.
Die Wahlhelfenden werden dann vor der Wahl von der Gemeinde berufen. Dabei versuchen die Mitarbeiter:innen der Behörden die Ehrenamtler:innen so einzuteilen, dass sie in ihrem eigenen Wahlbezirk – also wohnortnah – tätig werden können. Das gelingt natürlich nicht immer. Verfügt ein Wahlbezirk über ausreichend Helfer:innen, ein anderer aber nicht, muss umverteilt werden.
Was genau habe ich als Wahlhelfer eigentlich zu tun?
Wahlhelfer:innen sind ehrenamtlich tätig. Da Wahlen in ganz Deutschland immer sonntags stattfinden, um möglichst vielen Menschen den Gang zur Wahlurne zu ermöglichen, müssen sich Wahlhelfer:innen den entsprechenden Sonntag freihalten. In der Regel wird der Wahlvorstand, der aus den Wahlhelfenden besteht, in zwei Schichten organisiert. Ab 8:00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Die erste Schicht beginnt demnach meist gegen 07:00 oder 07:30 Uhr mit den jeweiligen Vorbereitungen, also dem Anbringen von Hinweisschildern, wo es zu welchem Wahllokal geht, dem Aufbau der einzelnen Wahlkabinen, seit Corona häufig auch dem Aufstellen und Befüllen von Desinfektionsmittelspendern und ähnlichem. Zum Mittag hin wird getauscht. Die zweite Schicht beginnt, die Wahlhelfenden vom Morgen können einen freien Nachmittag genießen. Um 18:00 Uhr werden die Wahllokale geschlossen. Wer nach 18:00 Uhr kommt, darf nicht mehr wählen, jedoch dem Auszählen der Stimmen beiwohnen. Das ist in unserer Demokratie immer öffentlich und für jede:n Bürger:in zugänglich.
Was ist ein Wahlvorstand?
Wahlhelfende sind immer Mitglieder von Wahlvorständen. Ihre Aufgabenbereiche sind, je nach Position im Vorstand, sehr verschieden. Der Wahlvorstand, der sich in die bereits beschriebenen zwei Schichten aufteilt und am Abend zum Auszählen zusammenkommt, setzt sich zusammen aus:
- Wahlvorsteher:in
- stellv. Wahlvorsteher:in
- drei bis sieben Beisitzer:innen, von denen eine Person Schriftführer:in ist
Zu den Aufgaben der Wahlhelfer:innen gehören nach Angaben des Bundeswahlleiters:
- Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
- Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses und die Überprüfung des Wahlscheins
- Ausgabe von Stimmzetteln
- Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
- Ggf. Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wähler:innen mit Behinderung
- Zählung der Wählenden UND Zählung der abgegebenen Stimmen (müssen übereinstimmen)
- Ermittlung vorläufiger Wahlergebnisse zu bestimmten Zeiten im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die jeweilige Behörde weitergeleitet wird
- Auszählung der Stimmen mit Feststellung des Wahlergebnisses und Übermittlung an die Gemeinde
- Auszählen der Briefwahlstimmen
Der oder die Schriftführer:in hat überdies die Aufgabe, detailliert die ausgezählten Stimmen und letztlich das Wahlergebnis schriftlich festzuhalten. Diese Niederschrift muss abschließend von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes unterzeichnet werden, um gültig zu sein.
Bekomme ich als Wahlhelfer eine Vergütung?
Da man als Wahlhelfer:in ehrenamtlich tätig ist, wird die Arbeit nicht im eigentlichen Sinne vergütet. Es gibt jedoch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens 25 Euro und auch Verpflegung wird über den Tag hinweg bereitgestellt. Die Wahlvorsteher:innen erhalten ein pauschale Zahlung in Höhe von mindestens 35 Euro. Dies ist aber nur der vom Bund jeweils vorgegebene Mindestbetrag. Die meisten Gemeinden zahlen deutlich mehr – auch um Anreize für potentielle Wahlhelfer:innen zu schaffen. In der Regel liegt die Entschädigung zwischen 50 und 100 Euro.
Quellen: Bundeswahlleiter, Rathaus Wedel, Zuständigkeitsfinder Land SH
SAT.1 REGIONAL/ Andrea Marie Eisele