Bremen (dpa/lni) –
Nach dem Urteil wegen Mordes gegen einen Altenpfleger hat der Bundesgerichtshof die Revision der Verteidigung verworfen. Die Revision sei laut Bundesgerichtshof unbegründet, das Urteil damit rechtskräftig, teilte das Landgericht Bremen mit.
Am 8. April hatte das Landgericht den Mann wegen Mordes sowie versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld des Deutschen festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber nahezu ausgeschlossen.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Verurteilte 2019 einen Patienten in einem Bremer Pflegeheim ermordet, indem er ihm eine Medikamentenüberdosis verabreicht hatte. In einem weiteren Fall wies das Gericht ihm einen versuchten Mord nach.
Der Mann wollte nach Auffassung des Landgerichts mit seinen Taten Anerkennung erlangen. Im Fall des Mordes wollte er sich demnach hervortun, indem er den Tod des Opfers feststellte. Im Fall des versuchten Mordes leistete er Erste Hilfe, um sich laut Gericht als vermeintlicher Retter darstellen zu können.
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