Plön (dpa/lno) –
Ein Prozess um die schwere Misshandlung eines Säuglings vor dem Amtsgericht Plön gegen den Kindsvater hat mit einer mühsamen Beweisaufnahme begonnen. Der eigentlich für einen Tag angesetzte Prozess wird sich bis in den Februar hinziehen. Ein Grund sind zeitraubende Übersetzungen. Der 27 Jahre alte ukrainische Angeklagte und mehrere Zeugen sprechen kaum Deutsch. Außerdem bohrte Richter Volker Gillerke häufig nach, wenn sich Widersprüche in den Schilderungen oder im Vergleich zu den Aussagen bei der Polizei auftaten.
Den Ablauf des Tatabends am 4. November 2023 in der gemeinsamen Wohnung des Angeklagten und dessen Lebensgefährtin in Preetz schilderten der 27-Jährige und ein Zeuge in wichtigen Details völlig unterschiedlich. Unstrittig scheint nur, dass zwei Paare gemeinsam feierten. Die beiden Frauen verließen am späten Abend die Wohnung für einen Spaziergang. Zwischen den beiden Männern kam es danach zu einer Schlägerei. Der Säugling erlitt schwere Kopfverletzungen.
Kind erlitt schwere Blutergüsse am Kopf
Laut Anklage waren das schwere Blutergüsse. Eine Gesichtshälfte war stark geschwollen. «Dem Angeklagten war bewusst, dass er lebensgefährliche Verletzungen verursacht», sagte die Staatsanwältin. «Das hat er zumindest billigend in Kauf genommen.»
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, sich im Zimmer des Kindes eingeschlossen und es geschlagen zu haben, als die Frauen nicht in der Wohnung waren. Ein Grund könnte sein, dass der Säugling nicht einschlief und schrie.
Der 27-Jährige behauptete dagegen, die Verletzungen seien unbeabsichtigte Folge der Schlägerei der Erwachsenen gewesen. «Ich bin zu Boden gefallen, dabei hat auch das Kind etwas abbekommen», sagte er. Dem widersprach der zweite Beteiligte dieser Auseinandersetzung entschieden. Das Kind sei nicht betroffen gewesen. Unterschiedliche Sichtweisen gab es auch bei der Frage, wer wen angriff, ob Beleidigungen fielen und ob Eifersucht im Spiel war.
Männer hatten eine Flasche Rum getrunken
Sicher ist, dass sich die beiden Männer eine Flasche Rum geteilt hatten und entsprechend betrunken waren. Bei dem Angeklagten lag der Alkoholpegel nach der Festnahme in der Nacht bei fast 1,4 Promille.
Lange beschäftigte sich das Gericht mit Detailfragen, wer sich zu welchem Zeitpunkt in welchen Teil der Dreizimmerwohnung aufhielt, warum sich die Tür des Kinderzimmers von einer Seite aus möglicherweise nicht öffnen ließ und wer sich wann auf welche Weise um das Kind kümmerte.
Die Beweisaufnahme soll am 14. Februar und bei Bedarf auch am 27. Februar fortgesetzt werden.
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