Hamburg (dpa/lno) –
Wegen eines fast tödlichen Messerstichs auf einen jungen Mann in einem Hamburger Park hat das Landgericht einen 40-Jährigen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach ihn wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig. Außerdem muss er dem Opfer 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Während eines Streits im Stadtteil Dulsberg hatte der Angeklagte am 1. März 2023 einen damals 22-Jährigen zunächst mit Bier begossen. Dann kam es zu einer Rangelei, bei der der Angeklagte dem Jüngeren mit einem Messer in den Rücken stach. Das Opfer erlitt eine zehn Zentimeter tiefe Stichverletzung sowie eine lebensgefährliche Verletzung der Lunge. Der Mann verlor zwei Liter Blut und wurde durch eine Notoperation gerettet.
Notwehrlage, aber Reaktion unangemessen
Die Anklage lautete ursprünglich auf versuchten Totschlag. Der Beschuldigte hatte den Messerstich vor Gericht nicht bestritten. Er hatte aber gesagt, er habe in Notwehr gehandelt. In erster Instanz hatte das Landgericht dies für nicht erwiesen gehalten.
Nach erfolgreicher Revision zum Bundesgerichtshof ging eine andere Strafkammer nun von einer Notwehrlage aus. Es sei nicht auszuschließen, dass das Opfer dem Angeklagten vor dem Messerstich mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe. Die Reaktion des 40-Jährigen sei aber unangemessen gewesen. Er hätte durchaus zurückschlagen dürfen, erklärte die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas. Den Einsatz des Messers hätte er aber zuvor androhen müssen. Dafür hätte er auch Zeit gehabt, denn er musste das Messer erst ziehen und aufklappen.
Wortwechsel führt zu Streit
Der Angeklagte war nach Angaben der Richterin mit seiner Freundin in dem als Drogentreffpunkt bekannten Dulsbergpark nachmittags spazieren gegangen. Der 22-Jährige saß mit einem Freund auf einer Bank in der Nähe eines Spielplatzes und wollte vermutlich Drogen verkaufen. Der Ältere fragte ihn, warum er auf der Bank sitze. «Brauchen wir dafür eine Erlaubnis?», gab der Jüngere zurück. Daraus entwickelte sich der Streit, in dessen Verlauf es zu dem Messerstich kam. Beide Männer entfernten sich danach vom Tatort. Der Verletzte rief selbst Hilfe über einen Notruf. Die Polizei traf ihn in einer Straße in der Nähe an, bevor er bewusstlos wurde.
«Gut davongekommen»
Der Angeklagte ist nach Angaben der Richterin einschlägig vorbestraft. Das Messer hätte er gar nicht dabeihaben dürfen, denn gegen ihn war ein Waffenverbot angeordnet worden. Angesichts der Schwere der Tat sagte die Richterin: «Da sind Sie mit den fünf Jahren gut davongekommen.» Mit dem Strafmaß entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten wegen Notwehr Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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