
Gefilmte Vergewaltigungen: Zwölf Jahre Haft für Ex-Partner
2. November 2026
Hannover (dpa/lni) -
Als «maximal verstörend» bezeichnete der Richter die Videos, mit denen ein Mann die Vergewaltigungen seiner damaligen Lebensgefährtin dokumentierte. Das Landgericht Hannover verurteilte den Mann aus der Region Hannover zu zwölf Jahren Haft. Er hatte seine Partnerin heimlich mit einem Schlafmittel betäubt und anschließend vergewaltigt. Aufnahmen davon verbreitete er im Internet.
Die Kammer sprach den 39-Jährigen der schweren Vergewaltigung in 33 Fällen und der schweren sexuellen Nötigung in sieben Fällen schuldig, jeweils verbunden mit gefährlicher Körperverletzung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Hinzu kamen fünf weitere Fälle solcher Bildaufnahmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger Marcin Raminski sprach von einem «sehr hohen Strafmaß». Ob er Revision einlegen werde, sei noch offen.
Betäubung mit einem verschriebenen Schlafmittel
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Pole sich von seinem Hausarzt ein Schlafmittel verschreiben lassen. Dieses mischte er seiner Partnerin ohne deren Wissen in Getränke, meist in Tee. In der gemeinsamen Wohnung in Ronnenberg bei Hannover nahm er dann sexuelle Handlungen an ihr vor. Sie befand sich nach Auffassung der Kammer in einem Zustand nahe der Bewusstlosigkeit und konnte auch intensive Berührungen nicht wahrnehmen.
Manche Taten dauerten demnach Stunden. Der Mann schlug und bespuckte die Frau auch. Dutzende der Sexualstraftaten zeichnete er mit seinem Mobiltelefon auf – einen Teil der Videos veröffentlichte er im Internet. Das Gericht hob die besondere Entwürdigung des Opfers hervor.
Zuspruch und Wünsche aus Chatgruppen von Frauenfeinden
In einschlägigen Chatgruppen brüstete sich der Mann nach den Feststellungen der Kammer mit seinen Taten. Dort erhielt er Lob und Zuspruch, gab Empfehlungen zur Betäubung von Frauen und setzte teilweise auch Wünsche anderer Teilnehmer um. Über Frauen und insbesondere seine Partnerin habe er sich durchweg herablassend geäußert.
Die Kammer stützte ihre Feststellungen vor allem auf ein umfassendes Geständnis. Zu Prozessbeginn im September hatte der Angeklagte noch geschwiegen. Später machte er eigene Angaben und beantwortete Fragen des Gerichts. Seine Schilderungen überprüfte die Kammer unter anderem anhand der sichergestellten Videos. Darauf war die Frau laut Urteilsbegründung regungslos zu sehen und reagierte auch auf massive Berührungen nicht.
Kammer berücksichtigt Geständnis und Reue
Das Geständnis und die gezeigte Reue wertete die Kammer strafmildernd. Auch die Bereitschaft des Mannes, den Ermittlern bei Verfahren gegen weitere Täter zu helfen, berücksichtigte sie zu seinen Gunsten - seine Angaben hätten in den weiteren Verfahren aber nur zu geringen Erfolgen geführt. Das Gericht hielt den Mann für voll schuldfähig. Die komplexen, vorbereiteten und teils stundenlangen Taten ließen sich nach Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen nicht mit einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit erklären.
Das Opfer leidet nach den Feststellungen des Gerichts unter Panikattacken und Schlafstörungen. Schon während der Tatzeit war die Frau häufig müde, litt unter Schwindel und konnte zeitweise nicht arbeiten. Die Ursache kannte sie damals nicht.
Für die Frau bleiben die Folgen
Ihre Anwältin Christina Rust bezeichnete das Urteil als «aus rechtlicher Sicht wohl angemessen». Besonders belaste ihre Mandantin die Ungewissheit über die verbreiteten Aufnahmen: «Sie weiß nicht, wo die noch existieren. Sie weiß nicht, wann die wieder auftauchen.» Ihr sei wichtig, dass der Fall nicht nur als spektakuläres Strafverfahren wahrgenommen werde – sondern auch das Opfer und die Folgen für dessen Leben gesehen würden.
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Quelle: dpa
