In den Tourismusorten dürfen Geschäfte auch in den kommenden fünf Jahren im Sommerhalbjahr und zum Jahreswechsel an Sonn- und Feiertagen öffnen. Das hat das Tourismusministerium Schleswig-Holstein entschieden und die sogenannte Bäderregelung bis 2028 verlängert.
Laut der Bäderregelung dürfen an Sonn- und Feiertagen nur Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs öffnen. Möbelhäuser, Autohäuser, Baumärkte und Elektrofachmärkte müssen geschlossen bleiben.