Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum heutigen 1. Juli.
Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung von Frauen in Deutschland. Etwa 10 Prozent aller Frauen erkranken im Laufe des Lebens daran, die meisten nach dem 50. Lebensjahr. Beginnend mit dem Jahr 2005 hat Niedersachsen das Mammographie-Screening-Programm zur Früherkennung von Brustkrebs schrittweise eingeführt. Nun wurde das Mammographie-Screening ausgeweitet. Bisher konnten nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre teilnehmen. Ab dem heutigen 1. Juli 2024 ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich.
Der Anspruch endet also mit dem 76. Geburtstag. Ab 1. Juli 2024 können sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren bei den sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Dort wird geprüft, ob die Frau schon wieder anspruchsberechtigt ist. Die letzte Früherkennungs-Mammographie z.B. muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein.
Die Kontaktdaten der regional zuständigen Zentralen Stellen sind auf der Website der Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening (KoopG) zu finden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
SAT.1 REGIONAL/Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung