In dem Fall des in einer Wohnung in Winsen/Aller (Niedersachsen) aufgefundenen verstorbenen Säuglings ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft gegen die Kindesmutter wegen des Verdachts des Totschlags.
Der 32-jährigen Frau wird vorgeworfen, ihren von ihr am frühen Morgen des 20.03.2023 in ihrer Wohnung entbundenen Sohn nach der Geburt in einen Plastikbeutel gelegt und diesen verschlossen zu haben. Danach soll die Frau den Beutel in einen Abfallbehälter im Badezimmer deponiert haben, wobei Sie den Tod des Säuglings wenigstens billigend in Kauf genommen habe. Aufgrund der Lagerung des Kindes in dem Behälter oder aufgrund eines Sauerstoffmangels verstarb dieses hiernach.
Säugling soll nach Geburt lebensfähig gewesen sein
Die durch einen Arzt des Allgemeinen Krankenhauses Celle, in das sich die Beschuldigte nach der Geburt des Kindes am Abend zur Behandlung selbst einliefern lies, informierte Polizei hatte den Säugling nach einer gerichtlich angeordneten Durchsuchung leblos im Badezimmer ihrer Wohnung aufgefunden. Zur Feststellung der Todesursache wurde durch die Strafverfolgungsbehörden die Obduktion des Leichnams in Auftrag gegeben. Nach deren vorläufigem Ergebnis sei davon auszugehen, dass der Säugling nach seiner Geburt gelebt habe und lebensfähig gewesen sei.
Beschuldigte vorläufig festgenommen
Die Beschuldigte, die keine weiteren Kinder hat, hat sich zu dem Vorwurf bislang nicht geäußert. Im Krankenhaus gab sie an, ihre Schwangerschaft nicht bemerkt zu haben. Nach der Geburt habe sie einen Bekannten damit beauftragt, den Säugling in einer Babyklappe abzugeben. Die bisherigen Ermittlungen ergaben indes keinen Anhalt dafür. Die Beschuldigte wurde durch die Polizei vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Celle am Donnerstag Haftbefehl. Die Ermittlungen dauern an. Weitere Angaben, auch zu einem etwaigen Motiv der Beschuldigten zu der ihr vorgeworfenen Tat, können derzeit nicht gemacht werden.