Im Zusammenhang mit der Cum-Ex-Steuergeldaffäre besteht weiterhin kein Anfangsverdacht gegen Bundeskanzler Olaf Scholz wegen falscher Aussagen unter Eid. Das gab die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg am Montag bekannt.
Der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate hatte Anzeige gegen Scholz erstattet. Der Vorwurf: Scholz habe im Finanzausschuss Mitte 2020 Aussagen zu seinem Treffen mit dem ehemaligen Chef der Warburg Bank gemacht, an die er sich im April 2021 nicht mehr erinnern konnte. Der Cum-Ex-Untersuchungsausschuss wird sich im April mit Scholz Aussagen vor dem Finanzausschuss beschäftigen.