„Darf kein Dauerzustand werden“: CDU kritisiert Gebetsversammlungen vor Blauer Moschee in Hamburg

Ein Prediger spricht vor den Gläubigen. Im Hintergrund die nach dem IZH-Verbot geschlossene Blaue Moschee an der Hamburger Außenalster. Foto: dpa

Die Hamburger CDU hat die seit der Schließung der Blauen Moschee vor dem Gotteshaus regelmäßig stattfindenden öffentlichen Gebete als unhaltbaren Zustand bezeichnet. „Es geht nicht an, dass für Predigten jeden Freitag Straßen gesperrt werden und ein großes Polizeiaufgebot anrücken muss“, sagte Landes- und Fraktionschef Dennis Thering. „Das darf kein Dauerzustand werden.

Das vor einem Monat erlassene Verbot des vom Verfassungsschutz als extremistisch und vom Iran gesteuert eingestuften Trägervereins Islamisches Zentrum Hamburg (IZH) durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und die damit einhergehende Schließung der Moschee seien richtig gewesen, könnten aber nur ein erster Schritt gewesen sein. 

„Der Senat hätte die Folgen dieses laut Bürgermeister (Peter) Tschentscher (SPD) gut vorbereiteten Verbots der Blauen Moschee vorher bedenken müssen und eine Belastung für die unmittelbaren Anwohner von vornherein unterbinden müssen“, sagte Thering. Dass das Bezirksamt Hamburg-Nord die öffentlichen Gebete bis zum Abschluss einer rechtlichen Prüfung zunächst weiter dulden wolle, zeige, „dass das Gegenteil der Fall ist“.

Thering: Islamismus auf Hamburgs Straßen inakzeptabel

Der Kampf gegen den politischen Islam sei noch lang. „Neben einer weiteren Verstärkung des Verfassungsschutzes geht es vor allem auch darum, mit Aufklärung und Bildung weiteren Radikalisierungen entgegenzutreten“, sagte Thering. „Wir dürfen den Islamismus auf unseren Straßen nicht akzeptieren.“

Einem Bericht des „Hamburger Abendblatts“ zufolge hatte sich Anwohner der Moschee in der begehrten Alster-Lage an der Schönen Aussicht auf der Uhlenhorst über Lärmbelästigungen und Straßensperrungen im Zuge der öffentlichen Gebete beschwert. 

IZH klagt gegen Schließung der Moschee 

In der vergangenen Woche hatte das IZH beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klage gegen das Verbot eingereicht. Oberstes Ziel sei es, die Blaue Moschee wieder für die Gläubigen zu öffnen, hieß es. Mit der Schließung der Imam-Ali-Moschee – so der offizielle Name des unter Denkmalschutz stehenden Gotteshauses – würden die sich dort versammelnden Gläubigen an der im Grundgesetz verankerten freien und ungestörten Religionsausübung gehindert. 

Zuletzt hatten am vergangenen Freitag etwa 100 Gläubige auf der Straße vor der abgesperrten Moschee gebetet. „Wir werden uns versammeln. Wenn man es uns hier verbietet, werden wir es woanders machen – nicht um zu provozieren, sondern weil wir wissen, dass es unser Recht ist, unsere Gebete auszuführen“, hatte ein Prediger gesagt.

SAT.1 REGIONAL/dpa

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