Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat die Beschwerde mehrerer Landkreise gegen haushaltsrechtliche Sonderregelungen zur Bewältigung der Folgen des Ukraine-Krieges zurückgewiesen.
Die Kläger waren der Ansicht, die Landesregierung habe nicht genug Geld für die Aufnahme von Geflüchteten zur Verfügung gestellt, sondern den Kommunen stattdessen erleichterte Verschuldungsregeln gegeben.
Das Gericht betont in seinem Urteil, die befristeten Regelungen verstießen nicht gegen die Kommunalverfassung, weil sie den Gestaltungsspielraum der Kommunen erweitert und nicht eingeschränkt hätten.