Copy LinkCopy LinkShare on MessengerShare on Messenger

Der Landkreis Helmstedt (Niedersachsen) verbietet den Verkauf von Lachgas an Minderjährige. Der Helmstedter Kreistag hat dazu eine sogenannte Gefahrenabwehrverordnung auf der Rechtsgrundlage des niedersächsischen Polizeigesetzes verabschiedet. Das Narkosemittel, das oft als Partydroge missbraucht wird, darf dort ab sofort nicht mehr an unter 18-jährige Personen abgegeben werden. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Das Bundesgesundheitsministerium plant deutschlandweit strengere Regeln für den Verkauf von Lachgas, der Landkreis Helmstedt ist mit der eigenständigen Regelung nun vorgeprescht.

Zur Startseite