Schleswig-Holsteins Landtag will ein Gesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt auf den Weg bringen. 2023 habe es 8.582 Fälle von häuslicher Gewalt in Schleswig-Holstein gegeben, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) im Plenum. „Das sind erschreckende Zahlen.“
Das Land will sich am sogenannten spanischen Modell orientieren. In Spanien können Näherungsverbote mittels GPS überwacht werden. Mit einer sogenannten mobilen Schutzzone werden Frauen auch außerhalb ihrer Wohnung vor Zufallsbegegnungen mit Tätern im Alltag gewarnt und geschützt.
Die schleswig-holsteinische Innenministerin sagte: „Polizistinnen und Polizisten tun schon jetzt alles, um Gewalt an Frauen zu verhindern, sind aber oft am Ende ihrer rechtlichen Möglichkeiten.“ Mit dem im Landtag vorgelegten Gesetzesantrag von CDU und Grünen sollten daher weitere Schutzlücken geschlossen werden.
So sollen etwa die Hürden für Wohnungsverweise sowie Betreuungs-, Kontakt- und Näherungsverbote gesenkt werden. Zudem könnte auch die Kontaktaufnahme von Tätern zu nahestehenden Angehörigen oder Kindern untersagt werden.
Ziel ist das spanische Modell
Ein weiterer Baustein sei die elektronische Fußfessel, die nach richterlichem Beschluss mit dem Gesetz auch bei häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt verordnet werden könne. „Mit dem Gesetzentwurf wollen wir als erstes Bundesland die rechtliche Grundlage für die elektronische Aufenthaltsüberwachung im sogenannten spanischen Modell schaffen“, sagte Sütterlin-Waack.
Der Gesetzesentwurf wurde von allen Landtagsfraktionen einstimmig in den Innen- und Rechtsausschuss und mit beratend in den Sozialausschuss überwiesen. Anschließend soll der Entwurf in zweiter Lesung erneut dem Landtag vorgelegt werden.
SAT.1 REGIONAL/dpa