Weniger Inhalt, aber gleicher oder sogar höherer Preis? Um auf diese Form der versteckten Preiserhöhung aufmerksam zu machen, lässt die Verbraucherzentrale Hamburg auch in diesem Jahr wieder für die „Mogelpackung des Jahres“ abstimmen.
Die fünf Mogel-Kandidaten ergeben sich aus zahlreichen Hinweisen und Beschwerden, die die Verbraucherschützer:innen in den vergangenen zwölf Monaten erreicht haben, so die Verbraucherzentrale Hamburg. Im Jahr 2022 sollen so viele Hinweise zu versteckten Preiserhöhungen wie nie zuvor eingegangen sein. Allein in den Monaten August, September und Oktober waren es laut Verbraucherzentrale mehr als 700 Beschwerden – nur die Spitze des Eisbergs, vermutet die Verbraucherzentrale.
Unternehmen haben rechtlich viel Freiraum – Bessere Regelungen gefordert
Rein rechtlich sind Mogelpackungen selten zu belangen. „Die derzeitigen Gesetze geben Unternehmen viel Freiraum, um Verbraucherinnen und Verbraucher hinters Licht zu führen“, ärgert sich Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Dabei zeige Brasilien, dass es auch anders geht. In dem südamerikanischen Land müssen Hersteller:innen für mindestens sechs Monate auf der Vorderseite der Verpackung gut lesbar die alte und neue Inhaltsmenge des Produkts sowie die absoluten und prozentualen Werte der Schrumpfung angeben.
Valet fordert, dass in Deutschland Füllmengenreduzierungen auch nur unter konkreten rechtlichen Vorgaben erlaubt sein sollten. Mit Blick auf den Umwelt- und Ressourcenschutz seien zusätzlich strengere Regeln bezüglich des Luftanteils notwendig.
Abstimmungsformular
Abstimmung zur Mogelpackung des Jahres (Homepage Verbraucherzentrale Hamburg)