Braunschweig/Göttingen (dpa) –
Das Vergewaltigungsurteil aus dem Jahr 2019 gegen den auch im Fall Maddie Verdächtigen hat Bestand: Die Verteidigung von Christian B. ist erneut mit dem Versuch gescheitert, das Verfahren neu aufzurollen. Der Antrag sei als unzulässig verworfen worden, teilte das Landgericht Göttingen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Aus Sicht des Gerichts sei kein Wiederaufnahmegrund vorgetragen worden, sagte eine Sprecherin. Der Schuldspruch hat damit weiter Gültigkeit.
Christian B. verbüßt derzeit noch eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden war. Auch der Antrag auf Aufschub der Vollstreckung wurde als unbegründet verworfen, wie die Gerichtssprecherin weiter sagte.
Als Verdächtigter im Fall Maddie im Fokus
Die Verfahren gegen Christian B. stehen seit einigen Jahren im Fokus internationaler Medien, weil 48-jährige Deutsche im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht steht. Zum Maddie-Komplex gibt es aber keine Anklage; es gilt die Unschuldsvermutung.
Anfang Oktober war der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter nach einem Prozess mit großer Aufmerksamkeit vom Vorwurf dreier Vergewaltigungen und zwei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs freigesprochen worden. Für eine Verurteilung gebe es nicht ausreichend Beweise, sagte die Vorsitzende Richterin damals zur Begründung. Die Revision gegen dieses Urteil mit Prüfung auf Rechtsfehler läuft.
Dritter Versuch zur Wiederaufnahme
Nach dem Freispruch hatte die Verteidigung zum dritten Mal die Wiederaufnahme des Verfahrens von 2019 angestrebt und dies unter anderem mit aus ihrer Sicht unglaubwürdigen Zeugen begründet. Große Chancen auf einen erneuten Prozess hatte sich die Verteidigung nicht erhofft.
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