Fast tödlicher Messerstich in Park – Kürzere Strafe möglich

Das Landgericht Hamburg verhandelt zum zweiten Mal über einen beinahe tödlichen Messerstich in einem Park. (Archivfoto) Jonas Walzberg/dpa
Das Landgericht Hamburg verhandelt zum zweiten Mal über einen beinahe tödlichen Messerstich in einem Park. (Archivfoto) Jonas Walzberg/dpa

Hamburg (dpa/lno) –

Im erneuten Prozess um einen beinahe tödlichen Messerstich in einem Hamburger Park könnte die Strafe für den Angeklagten geringer als in erster Instanz ausfallen. Die Staatsanwaltschaft beantragte, den 40-Jährigen zu fünf Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu verurteilen. Im Dezember 2023 hatte das Landgericht Hamburg den Türken wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und eine Haftstrafe von sieben Jahren verhängt. Der Bundesgerichtshof hob das damalige Urteil auf, weil zwei von der Verteidigung benannte Zeugen nicht vernommen wurden. 

Während eines Streits im Stadtteil Dulsberg hatte der Angeklagte im März 2023 einen damals 22-Jährigen zunächst mit einer Bierdose geschlagen. Dann stach er ihm mit einem Messer in den Rücken. Der Angeklagte hatte den Messerstich vor Gericht nicht bestritten. Er hatte aber behauptet, er habe in Notwehr gehandelt. Das sah die Kammer in erster Instanz nicht als erwiesen an. Das Opfer erlitt eine zehn Zentimeter tiefe Stichverletzung sowie eine lebensgefährliche Verletzung der Lunge.

Streit um Drogen?

Bei dem Streit ging es möglicherweise um Drogen, wie aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs hervorgeht. Ein Zeuge hatte demnach vor dem Landgericht ausgesagt, dass der 22-Jährige dem Angeklagten Drogen zum Kauf angeboten, dieser aber abgelehnt habe. Danach habe der junge Mann versucht, den älteren anzugreifen. Der Angeklagte habe diesen Angriff nur abwehren wollen.

Die Verteidigung soll am Donnerstag plädieren, das Urteil will das Gericht am Freitag verkünden.

© dpa-infocom, dpa:250108-930-338072/1

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