Kabinett beschließt Änderung des Landeswassergesetzes

Eine Änderung des Landeswassergesetzes ist laut Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) notwendig. (Archivbild) Marcus Brandt/dpa
Eine Änderung des Landeswassergesetzes ist laut Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) notwendig. (Archivbild) Marcus Brandt/dpa

Kiel (dpa/lno) –

Schleswig-Holsteins Landesregierung reagiert mit Änderungen im Landeswassergesetz auf die Zunahme von Extremwetterereignissen. Der Gesetzesentwurf sei kein Projekt, das sich aus dem Koalitionsvertrag, sondern aus den Notwendigkeiten ergebe, die im Land passieren, sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne). 

Die Sturmflut im vergangenen Jahr oder die Überflutungen in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern zeigten, dass die Klimakrise auch an Schleswig-Holstein nicht vorbeigehe. Goldschmidt betonte: «Wir haben Daten, dass wir den 1,5-Grad-Pfad schon erreicht haben.» Dies zeige sich auch an einer Zunahme von Naturkatastrophen. 

Daher habe die Landesregierung ein Landeswassergesetz auf den Weg gebracht, dass das nördlichste Bundesland widerstandsfähiger machen soll, so der Umweltminister. Darin wurden etwa Klimaanpassungen im Küsten- und Hochwasserschutz oder Regelungen zur Klimaanpassung in der Wasserwirtschaft festgelegt.

Fördermittel für Hochwasserschutzkonzepte

So sollen unter anderem Bauten des Küstenschutzes wie Deiche künftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen und so einen Vorrang bei der Abwägung bekommen. Ebenso sollen sich Kommunen laut Goldschmidt überlegen, wie der Küstenschutz vor Ort aussehen soll und dann Konzepte entwickeln – daran würde auch die Vergabe von Fördermitteln geknüpft. 

Des Weiteren soll es eine Hinweispflicht für die Betreiber von Sportboothäfen, Häfen und Campingplätze geben, die nicht sturmsicher sind. «Das ist eine Vorsorgemaßnahme, dass dann, wenn es wieder zu solchen Sturmflutereignissen und katastrophalen Ereignissen kommt, jeder Klarheit hatte, dass er auf eigenes Risiko gehandelt hat», erklärte Goldschmidt.

Auch soll Regenwasser in neu bebauten Wohn- oder Industriegebieten nicht abgeleitet werden, sondern vorrangig versickern. Das bewirke, dass das Wasser vor Ort bleibe und zur Grundwasserneubildung beiträgt.

Landeswasserabgabe wird erhöht

Auch auf Haushalte und Unternehmen kommen nach den Gesetzesänderungen Mehrkosten zu. So soll die Landeswasserabgabe im Rahmen des Inflationsausgleichs angepasst werden. «Das wird eine vierköpfige Familie mit ungefähr fünf Euro pro Jahr belasten», sagte Goldschmidt.

Der Gesetzesentwurf wird nun nach Angaben des Umweltministeriums dem Landtag zur weiteren Befassung übersandt. Die Änderungen des Landeswassergesetzes sollen voraussichtlich im kommenden Jahr in Kraft treten.

© dpa-infocom, dpa:241105-930-279555/1

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