Kiel (dpa/lno) –
Die Vorwürfe gegen zwei Polizisten wegen möglicher Gewalt bei einem Einsatz in Kiel beschäftigen nun auch den Landtag. Am kommenden Mittwoch steht der Fall auf Antrag des SPD-Innenpolitikers Niclas Dürbrook auf der Tagesordnung des Innen- und Rechtsausschusses. «Durch die Presseberichterstattung der vergangenen Tage stehen schwerwiegende Vorwürfe im Raum», sagte Dürbrook. Von der Landesregierung seien dringend Antworten notwendig, um für Klarheit zu sorgen. Zuvor hatten die «Kieler Nachrichten» berichtet.
Im Raum steht der Vorwurf, dass zwei Beamte im Januar 2023 einen heute 28-Jährigen durchsucht und dabei geschlagen haben. Das Opfer soll dabei eine Nasenbeinfraktur sowie Schürfwunden im Gesicht erlitten haben. Die «Kieler Nachrichten» haben ein Handyvideo veröffentlicht, das den Vorfall zeigen soll. Auf der tonlosen Aufnahme ist zu sehen, wie Polizisten einen Mann kontrollieren und fixieren. Auch Schläge sind darauf zu erkennen.
Ermittlungen gegen Beamte
Die Kieler Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Fall wegen des Anfangsverdachts einer Körperverletzung im Amt. Das Verfahren läuft seit August. Früheren Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge befinden sich die Akten derzeit zu weiteren Ermittlungen bei der Polizei.
Der Verteidiger des Mannes, Friedrich Fülscher, kritisierte die Behörden scharf. «Mein Mandant ist noch nicht als Zeuge vernommen worden», sagte der Rechtsanwalt der Deutschen Presse-Agentur. Die Beamten hätten sich nach dem Vorfall auch nicht bei seinem Mandanten entschuldigt.
Freispruch
Der 28-Jährige war nach den Geschehnissen vom 2. Januar 2023 im Juni 2024 selbst vor Gericht gelandet, weil die Beamten ihn wegen eines tätlichen Angriffs anzeigten. Ein Anrufer hatte per Notruf von einer Schlägerei zwischen zehn Menschen berichtet. Vor Ort trafen die Beamten nur noch auf den Handwerker, der nach Angaben seines Anwalts gerade auf dem Rückweg vom Fußball war.
Das Kieler Amtsgericht sprach den Mann im Sommer 2024 frei. Sein Anwalt hatte das Video vorgelegt. In dem Urteil des Amtsgerichts wurde außerdem festgehalten, dass die Durchsuchung des Mannes durch die Beamten rechtswidrig gewesen sei.
Wörtlich heißt es in der Urteilsbegründung der Richterin: «Der Angeklagte wurde ausweislich des vom Verteidiger zur Akte gereichten Videos nicht nur unrechtmäßig durchsucht, sondern zudem geschlagen und malträtiert in einer Weise, die der Darstellung der Polizeibeamten in geradezu erschreckender Weise widerspricht und diametral gegenübersteht.»
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