Kiel (dpa/lno) –
Schleswig-Holsteins Landtag hat Änderungen im Bestattungsgesetz einstimmig verabschiedet. «Der stetige Wandel der Gesellschaft bringt es mit sich, dass sich auch die Vorstellungen über den Ablauf und die Form der eigenen Bestattung verändern», sagte Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) im Kieler Landeshaus.
Das Bestattungsgesetz sei seit fast zehn Jahren nahezu unverändert in Kraft und berücksichtige die immer vielfältigeren Möglichkeiten nicht mehr. Daher soll der Gesetzesentwurf die rechtlichen Rahmenbedingungen modernisieren.
Was ist neu?
«War beispielsweise eine sarglose Bestattung bisher nur aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen möglich, soll diese Einschränkung künftig entfallen», erklärte die Justizministerin. Ausschlaggebend sei dann allein der zu Lebzeiten geäußerte Wunsch der verstorbenen Person, außerdem aber auch die Satzung des gewählten Friedhofs.
Ebenfalls könnten Friedhöfe künftig entscheiden, ob Asche auf einem abgetrennten Teil ihres Geländes frei verstreut werden darf.
Zudem gibt es auch Verschärfungen im neuen Gesetzesentwurf. So muss nach Angaben der Ministerin bei der zweiten Leichenschau vor einem Einäschern der Kreis der ärztlichen Personen konkret aufgelistet sein – und diese Personen müssen angemessen fortgebildet sein.
Durch die Qualitätssicherung soll gewahrt werden, dass Beweismittel im Rahmen der Strafverfolgung angemessen gesichert werden. Ebenfalls werde etwa ein Verbot von Natursteinelementen aus Kinderarbeit aufgenommen, die bei Grabmalen genutzt werden.
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