Messerattacke auf 35-Jährigen – Prozess gegen Freund beginnt

Ein 33-Jähriger muss sich wegen einer Messerattacke auf einen Freund vor dem Landgericht Hamburg verantworten. (Symbolbild) Christian Charisius/dpa
Ein 33-Jähriger muss sich wegen einer Messerattacke auf einen Freund vor dem Landgericht Hamburg verantworten. (Symbolbild) Christian Charisius/dpa

Hamburg (dpa/lno) –

Ein 33-Jähriger, der einen Freund laut Anklage heimtückisch töten wollte, muss sich von Donnerstag an vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord, versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. Was der Hintergrund der Attacke gewesen sein könnte, ist bislang unklar.

Die beiden Männer sollen am 20. April dieses Jahres gemeinsam auf einem Sofa in der Wohnung des Angeklagten im Stadtteil Wilhelmsburg gesessen haben. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft fragte der 33-Jährige seinen 35 Jahre alten Bekannten nach der Uhrzeit. Als dieser sich daraufhin vom Angeklagten abwandte, habe der Mann ihn von hinten am Hals gepackt und mit einem Messer zugestochen.

Dabei wurden den Angaben zufolge der linke Lungenlappen, der Herzbeutel, der Magen und das Zwerchfell des Opfers schwer verletzt. Anschließend habe der Angreifer seinem Bekannten mindestens 15 weitere Stich- und Schnittverletzungen im Gesicht, an den Armen und Händen zugefügt.

Nachdem das Opfer das Messer ergreifen und wegwerfen konnte, soll der Angeklagte seinen Bekannten gewürgt und ihm wuchtig in das Gesicht geschlagen haben. Bei der Auseinandersetzung sei der mutmaßliche Täter mit dem Kopf gegen den Couchtisch gestoßen und habe das Bewusstsein verloren, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Als er in der Nacht wieder zu sich kam, habe er wieder versucht, sein bereits stark blutendes Opfer zu töten, indem er es würgte. Wieder wehrte sich der Bekannte. Es gelang ihm laut Staatsanwaltschaft, einen Teller auf den Kopf des Angeklagten zu schlagen. Daraufhin habe der Angreifer wieder das Bewusstsein verloren und das schwer verletzte Opfer konnte aus der Wohnung flüchten.

Der Angeklagte wurde laut Staatsanwaltschaft in Syrien geboren, ist aber staatenlos. Das Landgericht hat für den Prozess insgesamt acht Termine angesetzt.

© dpa-infocom, dpa:241009-930-256174/1

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