Prozess gegen Soldaten wegen Bandendiebstahls erneut vertagt

Der Prozess gegen vier Soldaten vor dem Amtsgericht Eckernförde wurde erneut verschoben. (Archivbild) André Klohn/dpa
Der Prozess gegen vier Soldaten vor dem Amtsgericht Eckernförde wurde erneut verschoben. (Archivbild) André Klohn/dpa

Eckernförde (dpa) –

Der Prozess gegen vier Soldaten wegen schweren Bandendiebstahls unter anderem in Niedersachsen wurde am Amtsgericht Eckernförde wegen einer ansteckenden Krankheit erneut vertagt. Einer der Angeklagten habe die Hand-Fuß-Mund-Krankheit im Frühstadium, sagte der Richter. Da er eine Ansteckung nicht riskieren wolle, werde der Prozessbeginn auf den 10. Dezember vertagt.

Damit wurde der Prozess zum zweiten Mal verschoben. Bereits im Februar dieses Jahres war ein erster Prozess gegen die Soldaten geplatzt, nachdem das Gericht einem Befangenheitsantrag der Verteidiger gegen einen Schöffen stattgegeben hatte. Bei der erneuten Verschiebung wurde erneut nicht einmal die Anklage verlesen.

Taten im Jahr 2022

Den Soldaten wirft die Staatsanwaltschaft vor, Ausrüstungsgegenstände der Bundeswehr im Wert von etwa 115.000 Euro gestohlen zu haben. Die Tatorte lagen in Alt Duvenstedt (Kreis Rendsburg-Eckernförde), in Eckernförde und im niedersächsischen Seedorf. Die Taten sollen sich zwischen dem 28. Januar und dem 22. Mai 2022 ereignet haben. Insbesondere Digitalkameras, Spezialkopfhörer mit Sprechsatz, Kompasse, Funkgeräte und Ferngläser sollen die Soldaten gestohlen haben.

Nach Angaben des Gerichts wirft die Staatsanwaltschaft den Männern in vier Fällen in unterschiedlichen Konstellationen Bandendiebstähle, Sachbeschädigungen und eine Verabredung zu einem Verbrechen vor, konkret zu einer schweren Brandstiftung. Die Männer sollen Einbrüche in verschiedene Gebäude der Bundeswehr begangen haben. 

Durch den Weiterverkauf der Ausrüstung wollten sie sich demnach eine Einnahmequelle verschaffen. In einem Fall sollen die Angeklagten beabsichtigt haben, Einbruchsspuren durch Brandlegung zu vertuschen. Dazu kam es den Angaben zufolge letztlich aber nicht.

Weitere Anklage

Einem Soldaten wirft die Staatsanwaltschaft in einer weiteren Anklage vor, am 22. Mai 2022 in Itzehoe als Heranwachsender unter anderem ohne erforderliche Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz mit explosionsgefährlichen Stoffen umgegangen zu sein.

Der Soldat soll unerlaubt verschiedene Waffen besessen beziehungsweise hergestellt haben. Ihm werden Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt. Bei einer Durchsuchung fanden Einsatzkräfte bei ihm neben Waffen verschiedene Gegenstände zur Herstellung von Sprengstoffen und Sprengkörpern.

© dpa-infocom, dpa:241121-930-295162/1

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