Uelzen (dpa/lni) –
Der inzwischen 19-Jährige, der einen tödlichen Treppensturz im Juli im Bahnhof Uelzen verursacht haben soll, muss sich vom 10. Januar (9.30 Uhr) an vor der Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hält den geduldeten Asylbewerber aus Marokko für schuldunfähig, aber gefährlich. Aktuell seien acht Verhandlungstage angesetzt, teilte das Gericht mit.
Die Anklage lautet auf Mord aus Habgier in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge. Der junge Mann soll einen 55 Jahre alten Familienvater auf der Durchreise eine Treppe hinuntergestoßen beziehungsweise getreten haben. Das Opfer starb an einem Schädel-Hirn-Trauma. Es sei davon auszugehen, dass es um die Erlangung des Smartphones ging, sagte die Staatsanwaltschaft.
Ein Sachverständiger hatte Anhaltspunkte für eine Erkrankung des mutmaßlichen Täters ausgemacht, der sich in Untersuchungshaft befindet. Er soll regelmäßig THC-Betäubungsmittel (Haschisch oder Marihuana) konsumiert haben. Tetrahydrocannabinol (THC) ist der psychoaktive, berauschende Wirkstoff in Cannabis. Dies könne Auswirkungen auf die Erkrankung haben, sei aber nicht unmittelbar für die Tat verantwortlich.
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