Schleswig-Holsteins Grüne sehen Justizreform kritisch

Schleswig-Holsteins Grüne um den Justizpolitiker Jan Kürschner sehen die geplante Justizreform kritisch. (Archivbild) Marcus Brandt/dpa
Schleswig-Holsteins Grüne um den Justizpolitiker Jan Kürschner sehen die geplante Justizreform kritisch. (Archivbild) Marcus Brandt/dpa

Neumünster (dpa/lno) –

Die Grünen haben Bedenken bei der geplanten Gerichtsreform in Schleswig-Holstein. «Wir sehen die Justizstrukturreform weiter kritisch und werden genau hinschauen», sagte der Justizpolitiker Jan Kürschner am Rande eines Landesparteitages. «Am Wichtigsten ist, dass zusammen mit den Justizbeschäftigten nach Lösungen geschaut und die Sozialverträglichkeit in den Fokus gerückt wird.»

Die Grünen regieren seit 2022 gemeinsam mit der CDU. Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) will die vier Sozialgerichte in Itzehoe, Kiel, Lübeck und Schleswig sowie die fünf Arbeitsgerichte in Elmshorn, Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster an einem Fachzentrum konzentrieren.

Nach dem Vorbild der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll es je ein Arbeits- und ein Sozialgericht erster Instanz und jeweils eine zweite Instanz geben, mit gemeinsamer Verwaltung an einem Standort. Zur Diskussion steht, die Anzahl der Amtsgerichte auf jeweils eines in den 15 Kreisen und kreisfreien Städten zu reduzieren. Aktuell gibt es 22. Bis Ende 2025 soll ein Konzept vorliegen. Geplant sind auch Gerichtstage an anderen Standorten.

Starke Justiz

Die Grünen unterstützen die Pläne der Ministerin, nicht am Personal, sondern an Gebäuden zu sparen. Die Justiz brauche weiteres Personal. Sie fordern einen einfachen, am besten wohnortnahen Zugang für alle Menschen zu den Gerichten im Land.

Zwar sieht der Koalitionspartner Sparzwang auch in der Justiz. Eine Schließung und Verlegung der Arbeits- und Sozialgerichte sehen die Grünen aber kritisch. Es seien keine Zahlen über das tatsächliche Einsparpotenzial der Reform bekannt. 

Sobald Informationen darüber vorliegen, muss nach Ansicht der Grünen eine Prüfung erfolgen, ob die Einsparungen den damit verbundenen Rückgang der staatlichen Präsenz vor Ort tatsächlich rechtfertigen. Vor einer möglichen Schließung von Justizstandorten müsse geprüft werden, ob es vor Ort Alternativen mit ähnlichen Einspareffekten gebe.

© dpa-infocom, dpa:241013-930-259353/1

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