Hamburg (dpa/lno) –
Die Hamburger Finanzbehörde hat drei Grundstücksverkäufe in der Billstraße im Stadtteil Rothenburgsort verhindert. Der Senat habe sein Vorkaufsrecht gemäß einer im vergangenen Jahr erlassenen Verordnung ausgeübt, teilte die Finanzbehörde mit. Daraufhin hätten die Verkäufer in allen drei Fällen von ihrem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht. Damit verblieben die Objekte bei den ursprünglichen Eigentümern.
«Heterogener Handelsmarkt»
Mit der Verordnung zum Vorkaufsrecht hatte der Senat auf die Zustände reagiert, die durch einen Großbrand zu Ostern 2023 zutage traten. Nach Angaben des Senats war damals ein Lagerhallenkomplex mit einer Größe von rund 20.000 Quadratmetern komplett ausgebrannt, einschließlich zahlreicher gelagerter Elektrogeräte.
Die Feuerwehr war mehrere Tage im Einsatz. Die Brandursache konnte nicht geklärt werden. Die Billstraße sei ein «heterogener Handelsmarkt», der einen eher unstrukturierten Eindruck vermittele – so beschrieb der Senat das Gebiet um den Brandort.
Geordnetes Industriegebiet als Ziel
Inzwischen haben die Behörden ein «Zielbild Billstraße 2030» formuliert. Das Konzept sieht die Revitalisierung der Straße und eine «Rückkehr zu einer industriegebietskonformen Nutzung» vor. Die Verordnung zum Vorkaufsrecht soll helfen, diese Ziele zu erreichen.
«Wer keinen Industriebetrieb ansiedeln möchte, kann die Grundstücke nicht mehr kaufen, weil wir als Stadt dazwischen gehen», sagte der Leiter des Bezirksamts Mitte, Ralf Neubauer. Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) erklärte: «Der Handlungsbedarf im Bereich der Billstraße ist offenkundig. Wir wollen hier weiter Raum für industrielle Nutzung sichern und schaffen.»
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