Vier Jahre Haft für Faustschlag mit tödlichen Folgen

Der Angeklagte wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Bernhard Sprengel/dpa
Der Angeklagte wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Bernhard Sprengel/dpa

Hamburg (dpa/lno) –

Wegen eines Faustschlags mit tödlichen Folgen hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Die Strafkammer sprach den 24-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie die Gerichtspressestelle mitteilte. Laut Anklage hatte der Lette einem Arbeitskollegen einen so heftigen Schlag versetzt, dass dieser in der Unterkunft im Stadtteil Wilhelmsburg zu Boden stürzte und dabei schwere Kopfverletzungen erlitt. Einen Tag später starb er.

Opfer hatte Streit schlichten wollen

Das 39 Jahre alte Opfer hatte am späten Abend des 22. März dieses Jahres einen Streit zwischen dem Angeklagten und einem dritten Mann schlichten wollen. Unvermittelt habe der 24-Jährige dem älteren Landsmann mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Der 39-Jährige habe kurzzeitig das Bewusstsein verloren. Beim Aufprall auf den Boden erlitt er einen Schädelbruch, wie später festgestellt wurde.

Nach Polizeiangaben kamen weitere Bewohner dem Verletzten zu Hilfe und begleiteten ihn in sein Zimmer. Erst am nächsten Tag stellten sie den Tod des 39-Jährigen fest und alarmierten die Polizei. Die Beamten nahmen den 24-Jährigen als Tatverdächtigen fest. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

© dpa-infocom, dpa:240926-930-244460/1

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