Jährlich am 25. Mai ist der Tag der vermissten Kinder. In Niedersachsen gelten (mit Stand 23. Mai 2023) 1.245 Personen offiziell als vermisst. 187 davon sind Kinder bis 13 Jahre, 416 sind Jugendliche bis 17 Jahre. Bei der Suche nach ihnen unterstützt die Zentrale Vermisstenstelle im Landeskriminalamt (LKA) die Polizeidienststellen vor Ort.
Wird ein Mensch offiziell als vermisst gemeldet, so wird bereits beim polizeilichen Anlegen dieses Vermisstenfalles die Zentrale Vermisstenstelle des LKA Niedersachsen informiert. Diese sorgt bei Bedarf dafür, dass alle erforderlichen Polizeidienststellen über die Vermisstensuche in Kenntnis gesetzt werden und koordiniert, wenn nötig, auch die Suche über die Landesgrenze hinweg. Das gilt auch für den umgekehrten Fall, wenn eine vermisste Person aus einem anderen Bundesland sich möglicherweise in Niedersachsen aufhalten könnten. Die Zentrale Vermisstenstelle im LKA Niedersachsen steht bei der Koordinierung auch im Austausch mit dem Bundeskriminalamt (BKA).
Polizeilich ist die Suche klar geregelt, jedoch liegen die Maßnahmen vor Ort, also wie und ab wann gesucht wird in der Zuständigkeit der jeweiligen Polizeidienststelle. Grundsätzlich werden zunächst folgende Indizien betrachtet, um eine Person als vermisst zu bewerten:
- Person hat ihren gewohnten Lebenskreis verlassen
- Person ist unbekannten Aufenthaltes
- Person befindet sich in einer ernsthaften Gefahr (z.B. Opfer einer Straftat, Unglücksfall, Hilflosigkeit, Selbsttötungsabsicht)
Anders als bei vermissten Erwachsenen, bei denen alle Kriterien erfüllt sein müssen, um als vermisst zu gelten, wird bei vermissten Minderjährigen grundsätzlich von einer Gefahr ausgegangen, sobald sie ihren Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthalt unbekannt ist. Die Ermittlungen werden dann unmittelbar eingeleitet.
Wenn Anhaltspunkte festgestellt werden, die für eine Straftat sprechen (Spurenlage, Zeuginnen- oder Zeugenaussagen, digitale Spuren), wird ein Ermittlungsverfahren auch bei Erwachsenen sofort eingeleitet. Deshalb ist es wichtig, die örtliche Polizeidienststelle so früh wie möglich zu informieren.
Was Sie tun können, wenn Ihr Kind verschwindet
Die Polizei rät dazu, möglichst ruhig und besonnen zu bleiben und die Freundinnen und Freunde des Kindes zu kontaktieren oder andere Eltern anzurufen, um zu klären, ob sich das Kind eventuell dort aufhält oder wann es in seinem Freundeskreis zuletzt gesehen wurde. Oft vergessen werden dabei wohl mögliche Kontakte aus der virtuellen Welt, also aus Social Media Netzwerken oder Chatgruppen.
Wichtig ist auch, immer erreichbar zu sein. Das gilt natürlich telefonisch, es sollte aber auch jemand zu Hause sein, falls das Kind zwischenzeitlich gefunden wurde oder nach hause kommt.
Ein Gedächtnisprotokoll kann dabei helfen, alle relevanten Informationen für Außenstehende und die Polizei zusammenzutragen. Zum Beispiel: Was hatte das Kind zuletzt an, was war sein letzter bekannter Aufenthaltsort, wann war das Kind dort, zu welcher Uhrzeit, mit wem hat es zuletzt gesprochen? Auch Fotos können helfen und das Zusammentragen spezieller Merkmale wie Narben, Tattoos, besondere Gangarten etc.
Wenn der Aufenthaltsort des Kindes nach dem Abtelefonieren von Freunden und Bekannten unbekannt bleibt, sollte unbedingt eine Vermisstenanzeige bei der Polizei erstattet werden. Dennoch sollten Eltern auch parallel noch weiter nach dem Kind suchen. Gegebenenfalls ist es ratsam, die parallele Suche mit der Polizei zu besprechen.
Quelle: Polizei Niedersachsen
Eisele