Wegen des Verdachts des Besitzes und Verbreitens von Kinderpornografie haben die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Kiel (Schleswig-Holstein) am Donnerstag 16 Durchsuchungen in Kiel, Neumünster sowie den Kreisen Segeberg und Rendsburg-Eckernförde durchgeführt. Zu Festnahmen sei es nicht gekommen.
Die 14 bis 68 Jahre alten Tatverdächtigen seien zuvor nach intensiven Ermittlungen wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material in den Fokus der Polizei geraten. Es würden bislang keine Erkenntnisse vorliegen, dass die Verdächtigen die aufgefundenen Daten auch selbst herstellten und damit aktiven Missbrauch begingen. Zudem würden auch keine Hinweise darauf vorliegen, dass die Verdächtigen untereinander vernetzt seien oder gemeinsam vorgingen. Sie müssen sich nun vor Gericht verantworten. Aufgrund fehlender Haftgründe seien keine Haftbefehle beantragt worden.
Diverse Datenträger sichergestellt
Bei den Durchsuchungen habe die Polizei eine Vielzahl von Datenträgern sichergestellt, die nun weiter ausgewertet werden müssen. Dabei werde auch geprüft, ob und an welche anderen Personen das Material möglicherweise weiterverbreitet wurde. Aufgrund der Datenmengen werde die Auswertung laut Polizei eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen.
Ermittlungsgruppe wurde 2013 eingerichtet
Die aus derzeit 15 Kräften bestehende „Ermittlungsgruppe Kipo“ wurde 2013 eingerichtet und arbeitet eng mit den Dienststellen der Polizeidirektionen Kiel, Neumünster und Segeberg sowie der Kieler Staatsanwaltschaft zusammen. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich über die Städte Kiel, Neumünster sowie die Kreise Plön, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg.
Gesetz wurde 2021 verschärft
Der Gesetzgeber hat zum 1. Juli 2021 das anzuwendende Strafrecht im Deliktsfeld der Kinderpornografie verschärft. Der Besitz und die Verbreitung gelten gemäß §184 b seitdem als Verbrechen und werden mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet.
SAT.1 REGIONAL/Staatsanwaltschaft sowie Polizei Kiel