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Das Islamische Zentrum Hamburg hat Klage gegen das Verbot durch das Bundesinnenministerium eingereicht. Vor rund drei Wochen hatte des Ministerium eine Verfügung gegen das als extremistisch eingestufte Zentrum erlassen. Die Blaue Moschee an der Außenalster wurde am 24. Juli 2024 stundenlang durchsucht und anschließend geschlossen. Sie galt als bedeutendes Propagandazentrum des Iran in Europa, das verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Das Islamische Zentrum sieht mit der Schließung die freie und ungestörte Religionsausübung eingeschränkt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Eingang der Klage bestätigt.

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