Vier Monate vor der Landtagwahl am 9. Oktober in Niedersachsen suchen die Kommunen noch tausende Wahlhelfer:innen. Vielen Kreisen, Städten und Gemeinden im Land fällt es schwerer als sonst, Personen zu finden, die einen reibungslosen Ablauf organisieren und Stimmen auszählen wollen.
Hoher Aufwand, wenig Geld und oftmals einfach Unwissen
Auf der Webseite des Bundeswahlleiters heißt es: „Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens.“ Wir brauchen Wahlhelfende in Deutschland also als Stütze unserer Demokratie, aber warum ist es so schwierig, freiwillige Helferinnen und Helfer zu finden?
Da vielen schlicht nicht bewusst ist, was in diesem Amt ihre Aufgaben wären, hier eine Zusammenfassung.
Was habe ich als Wahlhelfer eigentlich zu tun?
Wahlhelfer:innen sind ehrenamtlich tätig. Da Wahlen in ganz Deutschland immer sonntags stattfinden, um möglichst vielen Menschen den Gang zur Wahlurne zu ermöglichen, müssen sich Wahlhelfer:innen den entsprechenden Sonntag freihalten. In der Regel wird der Wahlvorstand, der aus den Wahlhelfenden besteht, in zwei Schichten organisiert. Ab 8:00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Die erste Schicht beginnt also meist gegen 07:00 oder 07:30 Uhr mit den jeweiligen Vorbereitungen, also dem Anbringen von Hinweisschildern, wo es zu welchem Wahllokal geht, dem Aufbau der einzelnen Wahlkabinen, in der Corona-Zeit beispielsweise auch dem Aufstellen und Befüllen von Desinfektionsmittelspendern und ähnlichem. Zum Mittag hin wird getauscht. Die zweite Schicht beginnt, die Wahlhelfenden vom Morgen können einen freien Nachmittag genießen. Um 18:00 Uhr werden die Wahllokale geschlossen. Wer nach 18:00 Uhr kommt, darf nicht mehr wählen. Er oder sie darf aber – wenn gewünscht – dem Auszählen der Stimmen beiwohnen, denn das ist immer offen und für jede Bürgerin und jeden Bürger zu jeder Zeit zugänglich.
Was genau ist der Wahlvorstand?
Wahlhelfende sind immer Mitglieder von Wahlvorständen. Ihre Aufgabenbereiche sind, je nach Position im Wahlvorstand, sehr verschieden. Der Wahlvorstand, der sich in die bereits beschriebenen zwei Schichten aufteilt und am Abend zum Auszählen zusammenkommt, setzt sich zusammen aus:
- Wahlvorsteher:in
- stellv. Wahlvorsteher:in
- drei bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern, von denen eine Person Schriftführer:in ist
Zu den Aufgaben der Wahlhelfer:innen gehören nach Angaben des Bundeswahlleiters:
- Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
- Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses und die Überprüfung des Wahlscheins
- Ausgabe der Stimmzettel
- Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
- Ggf. Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung
- Zählung der Wähler UND Zählung der abgegebenen Stimmen (müssen übereinstimmen)
- Ermittlung vorläufiger Wahlergebnisse zu bestimmten Zeiten im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die jeweilige Behörde weitergeleitet wird
- Auszählung der Stimmen mit Feststellung des Wahlergebnisses und Übermittlung an die Gemeinde
- Auszählen der Briefwahlstimmen
Der oder die Schriftführer:in hat überdies die Aufgabe, detailliert die ausgezählten Stimmen und letztlich das Wahlergebnis schriftlich festzuhalten. Diese Niederschrift muss abschließend von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes unterzeichnet werden, um gültig zu sein.
Als Wahlhelfer übe ich ein Ehrenamt aus. Was bedeutet das?
Da man als Wahlhelfer:in ehrenamtlich tätig ist, wird die Arbeit nicht im eigentlichen Sinne vergütet. Es gibt jedoch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens 25 Euro und auch Verpflegung wird über den Tag hinweg bereitgestellt. Die Wahlvorsteher:innen erhalten ein pauschale Zahlung in Höhe von 35 Euro. Dies ist aber nur der vom Bund jeweils vorgegebene Mindestbetrag. Die meisten Gemeinden zahlen inzwischen deutlich mehr – auch um Anreize für potentielle Wahlhelfer:innen zu schaffen. Wilhelmshaven zahlt beispielsweise bis zu 100 Euro. Die Stadt Oldenburg bis zu 80 Euro.
Das Ehrenamt bringt außerdem mit sich, dass Wahlhelfende, sind sie einmal berufen, nicht einfach „absagen“ können. Auf der Seite des Bundeswahlleiters heißt es dazu: “ Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Eine Ablehnung kommt nur aus einem wichtigen Grund in Betracht.“ Ein wichtiger Grund könne beispielsweise Krankheit oder die Pflege von Familienangehörigen, die zum Zeitpunkt der Wahl nicht durch Dritte übernommen werden kann, sein.
Wie werde ich Wahlhelfer?
Als Helfer:in melden kann man sich häufig ganz einfach über Online-Portale der Stadt, des Bezirks oder der Gemeinde. Sollte so etwas nicht angeboten werden, tut es auch eine E-Mail an die zuständige Behörde. Wichtig ist: Wer Wahlhelfer:in werden möchte MUSS selbst wahlberechtigt sein und seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen wohnen.
Die Wahlhelfenden werden dann vor der Wahl von der Gemeinde berufen. Dabei versuchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden die Ehrenamtler:innen so einzuteilen, dass sie in ihrem eigenen Wahlbezirk – also wohnortnah – tätig werden können. Das gelingt natürlich nicht immer. Verfügt ein Wahlbezirk über ausreichend Helfer:innen, ein anderer aber nicht, so muss umverteilt werden.
Einige Anlaufstellen für Interessierte aus Niedersachsen:
Gemeinde Hambühren: Melden können sich Interessierte über ein Online-Formular, per Mail oder telefonisch.
Die Stadt Oldenburg stellt ebenfalls ein Anmeldeformular zur Verfügung.
In der Stadt Garbsen gibt es die Möglichkeit der Anmeldung per Telefon oder E-Mail.
Auf der Website der Stadt Braunschweig findet sich ebenfalls eine Online-Registrierung für Interessierte.
In der Landeshauptstadt Hannover kann sich via Online-Formular registriert werden.
In Salzgitter fehlen bislang die meisten Helferinnen und Helfer. Melden können sich Interessierte telefonisch, per Mail oder Formular.
Und auch in Wilhelmshaven ist eine Registrierung online möglich.
Quellen: Bundeswahlleiter, Landeswahlleiter Niedersachsen
Andrea Marie Eisele