Über die vereinbarten Regelungen zu den Weihnachtsmärkten in Niedersachsen besteht nach Ansicht der FDP-Fraktion weiterhin Redebedarf. Über einen entsprechenden Antrag wird heute im Landtag debattiert. „Besonders die Idee der Absperrungen ist nicht zielführend. Ein Weihnachtsmarkt, der außerhalb umzäunt und mit Zugangskontrollen stattfindet, büßt automatisch an Attraktivität ein“, heißt es in dem Antrag.
3G: Essen und trinken nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete
Wer etwas essen oder trinken möchte auf einem Herbst- oder Weihnachtsmarkt in Niedersachsen, muss laut Corona-Landesverordnung geimpft, genesen oder getestet sein. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind hiervon ausgenommen.
Für die Betreiber von Weihnachtsmärkten gibt es mehrere Möglichkeiten, den Status der Geimpften, Genesenen oder Getesteten zu kontrollieren: Das Gelände kann laut Verordnung mit zentralen Ein- und Ausgängen versehen sein. Ebenfalls können Bändchen oder Stempel als Nachweis ausreichen, die sich Besucher an einem Stand abholen. Als dritte Option muss direkt an den Ständen vom Personal kontrolliert werden.
Mit dpa